Ein Wahlarzt oder
Privatarzt arbeitet für Sie ohne einen Vertrag mit einer Krankenkasse zu haben. Die Bezahlung des Wahlarztes erfolgt direkt durch Sie. Dazu stellt Ihnen der Wahlarzt eine Honorarnote, deren Höhe sich
nach den erbrachten Leistungen richtet. Nach Bezahlung der Honorarnote können Sie die Honorarnote bei der Krankenkasse zur Kosten-Rückerstattung einreichen.
Ihr Wahlarzt kann
Ihnen normale Rezepte für die Apotheke ausstellen. Die Überweisung zu Röntgen-, Labor-, CT- und MRT-Untersuchungen erfolgt wie durch einen Kassenarzt und auch die Verrechnung dieser Leistungen
erfolgt wie beim Arzt mit einem Kassenvertrag.