dr. med. matthias sperl

Was ist ein wahlarzt?

Ein Wahlarzt oder Privatarzt arbeitet für Sie ohne einen Vertrag mit einer Krankenkasse zu haben. Die Bezahlung des Wahlarztes erfolgt direkt durch Sie. Dazu stellt Ihnen der Wahlarzt eine Honorarnote, deren Höhe sich nach den erbrachten Leistungen richtet. Nach Bezahlung der Honorarnote können Sie die Honorarnote bei der Krankenkasse zur Kosten-Rückerstattung einreichen.

Rezepte, Untersuchungen und behandlungen in krankenhäusern

Ihr Wahlarzt kann Ihnen normale Rezepte für die Apotheke ausstellen. Die Überweisung zu Röntgen-, Labor-, CT- und MRT-Untersuchungen erfolgt wie durch einen Kassenarzt und auch die Verrechnung dieser Leistungen erfolgt wie beim Arzt mit einem Kassenvertrag.